PRIMe House 2013: neue staatliche Beihilfen für Energieeffizienz

Ab 2013 wird das System der staatlichen Beihilfen zu Gunsten energetischer Maßnahmen im Wohnwesen geändert. Dabei werden die jüngsten Entwicklungen der nationalen Energiebranche berücksichtigt. Vom zukünftigen System betroffen sind Neubauten mit hoher Energieeffizienz, die energiegerechte Sanierung von bestehenden Wohnhäusern und technische Anlagen, bei denen verstärkt erneuerbare Energien eingesetzt werden. Die PRIMe House 2013 richtet sich an natürliche Personen, Vereinigungen ohne Gewinnzweck (a.s.b.l.), bürgerlich-rechtliche Immobiliengesellschaften (SCI), private Bauträger und nicht-staatliche öffentliche Bauträger.

Die wichtigsten Neuerungen der PRIMe House 2013

    • Grundlegende Aufwertung der Maßnahmen im Bereich der energiegerechten SanierungDie Höhe der Beihilfen wird zukünftig an die Energieeffizienz der Gebäude gebunden sein. Dieser Grundsatz gilt sowohl für Teil- als auch für Komplettsanierungen. Je weitreichender die Sanierung, desto höher die Beihilfe. So ist es möglich, Beihilfen in Höhe von bis zu 10.000 € mehr zu beziehen. Je nach Sanierungselement kann sich der Betrag der Beihilfe auf das Dreifache des derzeit bewilligten Betrags belaufen. Zudem werden die Beträge der Beihilfen für kontrollierte Wohnraumlüftungen wesentlich erhöht. Hier steigt der Höchstbetrag der Beihilfe von 3.000 € auf 6.000 €.

 

    • Verbesserung der Beihilfen für Holzheizungen und Wärmepumpen
      Für Zentralheizungen mit Holzpellet- oder Holzhackschnitzelfeuerung wird der Beihilfesatz von 30 % auf 40 % der tatsächlichen Kosten angehoben und die Höchstbeträge der Beihilfen steigen von 4.000 € auf 5.000 €.Die Beihilfen für Erdwärmepumpen werden ebenfalls angehoben. Hier steigt der Satz von 40 % auf 50 % und der Höchstbetrag von 6.000 € auf 8.000 € (Höchstwert für Einfamilienhäuser).Die Beihilfe für Luftwärmepumpen wurde angepasst. U. a. werden fortan Kompaktgeräte in Passivhäusern (Energieklasse AAA) gefördert.

 

    • Anpassung der Beihilfen für Neubauten
      Die Beihilfen wurden aufgrund der verschärften Vorgaben in Bezug auf die Energieeffizienz von Neubauten angepasst:
      – Abschaffung der Beihilfe für BBB-Gebäude (Niedrigenergiehäuser) nach dem 31. Dezember 2013 (Datum des Antrags auf Baugenehmigung)
      – Beibehalten der Beihilfe für AAA-Gebäude (Passivhäuser) bis zum 31. Dezember 2014, anschließend Anpassung (von 160 €/m2 auf 70 €/m2 für ein Einfamilienhaus) (Datum des Antrags auf Baugenehmigung)
      – Bei neuen Einfamilienhäusern werden die ersten 150 m2 bezuschusst.

 

    • Anpassung der Beihilfe im Bereich der Sonnenenergie
      Die Beihilfe für thermische Solarheizanlagen wird von 3.000 € auf 2.500 € für Warmwasseranlagen bzw. von 5.000 € auf 4.000 € für heizungsunterstützende Anlagen gesenkt.
      Aufgrund eines bedeutenden Preissturzes im Bereich der Photovoltaik wird diese Beihilfe ebenfalls von 30 % auf 20 % gesenkt, wobei die Obergrenze auf 500 €/kWp festgelegt wird.

 

    • Erweiterung der Beihilfen für EnergieberatungEs wird eine Pauschalbeihilfe eingeführt (1.000 € für energiegerechte Sanierungen von Einfamilienhäusern). Zudem ist eine Beihilfe für die gezielte Begleitung bei Sanierungsprojekten vorgesehen.

 

  • Übergangsbestimmungen für Bau- oder Sanierungsvorhaben, mit denen noch 2012 begonnen wirdSofern der Antrag auf Baugenehmigung bis zum 31. Dezember 2012 eingereicht wird, unterliegen Neubauprojekte (AAA und BBB-Gebäude) der derzeitigen Beihilferegelung. Das gleiche Datum gilt für die Erstellung des Beratungsberichts bei energiegerechten Sanierungsvorhaben. Die entsprechenden Nachweise müssen bis zum 31. Dezember 2014 eingereicht werden.

 

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