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Dritter Nationaler Energieeffizienz – Aktionsplan Luxemburg 2014

Dritter Nationaler Energieeffizienz-aktionsplan Luxemburg im Rahmen der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur  Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG.

Dieser Bericht dient den Berichtspflichten unter der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU (EED). Nach  Artikel 24, Absatz 2 sind die Mitgliedstaaten gefordert, ab 2014 und danach alle drei Jahre Nationale Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAPs) vorzulegen.  Gleichzeitig soll dieser Bericht auch der Berichterstattungspflicht unter der Energiedienstleistungsrichtlinie 2006/32/EG (ESD) dienen, welche für 2014 noch besteht.
Die Europäische Union (EU) hat sich das Ziel gesetzt, auf der Basis von Projektionen aus  2007, bis 2020 20% Primärenergie im Vergleich zu einer Referenzentwicklung einzusparen.

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PRIMe House 2013: neue staatliche Beihilfen für Energieeffizienz

Ab 2013 wird das System der staatlichen Beihilfen zu Gunsten energetischer Maßnahmen im Wohnwesen geändert. Dabei werden die jüngsten Entwicklungen der nationalen Energiebranche berücksichtigt. Vom zukünftigen System betroffen sind Neubauten mit hoher Energieeffizienz, die energiegerechte Sanierung von bestehenden Wohnhäusern und technische Anlagen, bei denen verstärkt erneuerbare Energien eingesetzt werden. Die PRIMe House 2013 richtet sich an natürliche Personen, Vereinigungen ohne Gewinnzweck (a.s.b.l.), bürgerlich-rechtliche Immobiliengesellschaften (SCI), private Bauträger und nicht-staatliche öffentliche Bauträger.

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Die „Gréng Hausnummer“

Die „Gréng Hausnummer“

Das Projekt „Gréng Hausnummer“ will dazu beitragen, ökologisches und nachhaltiges Bauen und Wohnen in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen zu einem wichtigen Thema zu machen. Folgende Bausteine zeichnen das Projekt aus:

  • eine Checkliste mit konkreten Kriterien, die jedem Hausbesitzer und ggf. Mieter ermöglichen, sein Haus in puncto „Nachhaltigkeit“ zu bewerten und natürlich Verbesserungen ins Auge zu fassen;
  • eine Begleitbroschüre mit weiterführenden Informationen;
    eine Auszeichnung für alle, die ihr Haus nachhaltiggestaltet haben, als symbolisches Dankeschön und Anerkennung;
  • eine jährliche Veranstaltung zum Thema.

Das Wohnungsbauministerium, Oekozenter Pafendall und Mouvement Ecologique zeichnen alljährlich nachhaltig gebaute Wohnhäuser mit der „Gréngen Hausnummer“ aus.
Jeder Hausbesitzer in Luxemburg kann sich um die „Gréng Hausnummer“ bewerben. Anhand eines Fragenkatalogs unter www.grenghausnummer.lu kann jeder Hausbesitzer selbst kontrollieren, ob er sich für die Auszeichnung qualifiziert.

Doch was bedeutet die „Gréng Hausnummer“ eigentlich?

Nachhaltig wirtschaften heißt: Ökologie und Ökonomie in Einklang bringen, so dass die Bedürfnisse heute lebender Menschen befriedigt werden, ohne die Bedürfnisbefriedigung künftiger Generationen zu gefährden. Nachhaltiges Bauen bedeutet, heute mit den Ressourcen Energie, Wasser, Boden und Rohstoffen so hauszuhalten, dass die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen erhalten bleibt. Die „Gréng Hausnummer“ möchte die Vielschichtigkeit des nachhaltigen Bauens bewusst machen und verstehen helfen. Heute wissen wir viel mehr über die komplexen Einflüsse und Zusammenhänge von gebautem Wohnraum auf die Umwelt als zu Pionierzeiten des „ökologischen“ Bauens. Immer noch kommt der Auswahl der Baustoffe eine wichtige Bedeutung zu. Neben dem schadstoffarmen Bauen werden nun aber auch der Energieeinsatz bzw. der Treibhauseffekt beachtet, die bei der Herstellung von Baustoffen entstehen. Energie, Wasser und Boden für zukünftige Generationen bereitzuhalten  gelingt nur, wenn wir heute so sparsam und schonend damit umgehen, wie es nur irgend möglich ist. All diese Aspekte werden in dem Projekt „Gréng Hausnummer“ zusammengefasst und gewichtet. Dabei liegen der Gewichtung keine umfassenden Ökobilanzen zugrunde. Vielmehr geht es um grundsätzliche Schwerpunkte. So bestehen die Umweltauswirkungen der Energie, die in einem Haus „verheizt“ wird, über einen langen Zeitraum (50 Jahre und mehr). Die Energie, die zum Errichten des Hauses verbraucht wird, hat hingegen einen wesentlich kürzeren Wirkungszeitraum, fällt damit also weniger „ins Gewicht“.
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