Energiepass (Energieausweis) in Luxemburg

ENERGIEGUTACHTEN – Der Energiepass in Luxemburg

Was genau ist ein Energiepass?

Der Energiepass, auch Energieausweis oder CPE genannt (französisch: certificat de performance énergétique), ist in Luxemburg ein Dokument, welches auf fünf Seiten die energetische Qualitäit des Wohngebäudes bzw. Nicht-Wohngebäudes im Detail erklärt. Dieses Energiezertifikat muss nach einer energetischen Sanierung, beim Verkauf, Vermieten, Vergröβ‏ern und Neubau einer Immobilie vorliegen.

Der Energiepass für Wohngebäude:

Für Wohngebäude werden hierbei zwei Energieklassen im Energiepass ermittelt:

  • Die Energieeffizienzklasse auf Basis des errechneten jährlichen Primärenergiebedarf.
  • Die Wärmeschutzklasse auf Basis des errechneten jährlichen Heizwärmebedarfs.
  • Im Energiepass werden die Werte der Kohlendioxid-Emissionen (CO2) aufgeführt. Die fünfte Seite des Zertifikats gibt Verbesserungsmöglichkeiten für ein energetisch effizientes Gebäude an.

Der Energiepass für Nicht-Wohngebäude:

  • Ebenfalls ein fünfseitiges Dokument – enthält Kraftstoff- sowie Elektrizitätsverbrauch, die auf verschiedenen Zonen des Gebäudes basieren.

Um die Qualität und die Konformität zur luxemburgischen Gesetzgebung zu gewährleisten, wird bei uns der Energieausweis, der durch unser Büro bearbeitet wird, durch unsere spezialisierten Experten und Diplom-Bauingenieure anhand von 4 verschiedenen Massnahmen kontrolliert, bevor sie verschickt werden.

Wissenswertes:

Der Energieausweis wird in Luxemburg für das gesamte Gebäude erstellt und ist 10 Jahrelang gültig. Auf Anfrage und Bedarf können wir die Erstellung vom Energiepass mit einer Energieberatung verbinden. Dies ermöglicht es uns, beide Leistungen kostengünstiger anbieten zu können. Zudem können Sie beim Neubau soie bei energetischen Sanierungsmaßnahme anschließlich von staatlichen Finanzbeihilfen profitieren. Der allgemeine Terminplan für die maximalen Energieklassenkennwerte, im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung des Energieverbrauchs von Wohngebäuden (u. a. abhängig von der Kompaktheit der Gebäude) sieht folgendes vor:

evolution classes nergtiques

Immobilienanzeigen

Die großherzogliche Verordnung von Luxemburg sieht ebenfalls Vorschriften vor, die die Immobilienbranche sowie in den Medien veröffentlichte Werbung und Anzeigen betreffen. Ab dem 1. Juli 2012 müssen die Energieeffizienzklasse (entsprechend dem Primärenergiebedarf) und die Wärmeschutzklasse (entsprechend dem Heizwärmebedarf), die beide im Energiepass aufgeführt sind, des jeweiligen Gebäudes in Inseraten zum Verkauf oder zur Vermietung von Wohngebäuden angegeben werden. Folglich sind bei der Veröffentlichung dieser Energieeffizienzklassen zwei Vorgehensweisen (je nach Wahl des Verkäufers/Vermieters) prinzipiel möglich:

  • Angabe der Grafiken entsprechend der zwei oben genannten Energieklassen
  • Vereinfachte Angabe der Energieklassen durch einzelne Buchstaben, z. B. “C-C”, wobei sich der erste Buchstabe auf die Energieeffizienzklasse des Gebäudes bezieht und der zweite Buchstabe auf die Wärmeschutzklasse des Gebäudes.

Unsere vor dem obersten Gerichtshof (Cour Supérieure de la Justice de Luxembourg) vereidigten Gutachter und staatlich anerkannten Energie-Experten erstellen Ihren Energiepass und Energieberatung für Luxemburg, schnell, unkompliziert und absolut gesetzeskonform!

Loi Luxembourg

Zusatzinformationen und Gesetzgebung als PDF-Download :

Haben Sie noch Fragen? Dann melden Sie sich bei unseren Experten oder fragen Sie bei uns unser bestes Angebot an!

Back to top